des Berichts, jeweils mit Hinweis auf die Beilagen 1 bis 12, in denen die Gewinnermittlung für jedes der Objekte tabellarisch und unter Hinweis auf die Fundstellen in der Buchhaltung dargestellt ist). Die Vorinstanz korrigierte den Gewinn nach gründlichen, eigenen Ermittlungen zugunsten der Beschuldigten auf rund CHF 5,8 Mio. herunter. Dies weil sie beim Liegenschaftsgeschäft R._____gasse __ in Thun (Ziff. I.A./B.1.5 der Anklageschrift) den zu hohen Anrechnungswert der Liegenschaft Payerne sowie die Reparaturarbeiten daran berücksichtigte. Beim Geschäft Biberist (Ziff.