Dass dem so war, hielt der Revisor der Staatsanwaltschaft in seinem Bericht klar fest (S. 18 des Berichts). Dies nachdem er anhand der Buchhaltung der AT.________AG für jedes der fünfzehn Objekte unter Berücksichtigung der verbuchten Werte für Ankaufpreis, Sanierungsarbeiten, Eigenleistungen, Verzinsung der ersten Teilzahlung, Vergütung der Mietzinsgarantie und Anteil Mehrwertsteuer auf Lieferung auf der einen und den Kaufpreis und den Mietertrag auf der anderen Seite den «Erfolg Handel aus Liegenschaftsverkauf» ermittelt hatte (S. 9 ff.