Dies besonders bei dem von ihnen immer wieder betonten ausgetrockneten Immobilienmarkt in den Jahren 2007 und 2008. Insgesamt lässt sich aus diesen separaten Kaufgeschäften nicht darauf schliessen, die Beschuldigten hätten die F.________ mit den anklagegegenständlichen Liegenschaftsgeschäften nicht schädigen wollen.