Dass die F.________ in zwei von drei Fällen relativ gute Geschäfte machte, erscheint auch vor dem Hintergrund der grossen Bedeutung der Geschäftsbeziehung des vergleichsweise kleinen M.________er Familienunternehmens mit der grossen BD.________-Gruppe nicht als aussergewöhnlich. Die Beschuldigten wussten als im Immobiliengeschäft gewandte und erfahrene Personen, dass für die Objekte Ostermundigen und Romont längst nicht mehr einfach von den Jahre zuvor von der DG.________(Bank) ermittelten Werten (vgl. pag. 3 93 040 ff. und 3 99 055 ff.) ausgegangen werden konnte. Dies besonders bei dem von ihnen immer wieder betonten ausgetrockneten Immobilienmarkt in den Jahren 2007 und