Der Gutachter, DC.________, wurde wie in allen anderen Fällen auch, transparent und sorgfältig ausgewählt, sein Gutachten ist nachvollziehbar, in sich logisch und dicht begründet. Von Seiten der Parteien wurden keine Ergänzungsfragen gestellt oder die Schlussfolgerungen im Gutachten qualifiziert in Zweifel gezogen. Gutachter DC.________ kam auf einen Verkehrswert per Übergang von Nutzen und Gefahr von CHF 1,49 Mio., d.h. nur CHF 100'000.00 [recte: CHF 10'000.00] weniger als die Herren C.________ dafür bezahlten und rund CHF 190'000.00 mehr als die DG.________(Bank). Diese Differenz dürfte sich mit dem in den vier Jahren etwas geänderten Marktumfeld erklären lassen.