__ bezahlten im Juni 2007 CHF 1,5 Mio. für diese Liegenschaft, die gemäss der Bewertung der DG.________(Bank) im Jahr 2003 CHF 1,3 Mio. wert gewesen war. Im Januar 2009 konnte sie dann durch die AT.________AG für CHF 2,15 Mio. weiterverkauft werden. Zu welchen Konditionen diese die Liegenschaft von den Herren C.________ übernommen hatte, ergibt sich aus den Akten nicht direkt. Die Staatsanwältin liess auch für diese Liegenschaft ein Verkehrswertgutachten erstellen [vgl. pag. 3 93 001 ff.]. Aus den nachfolgenden Überlegungen stellt das Gericht auf die Ergebnisse des Gutachtens ab: Der Gutachter, DC.__