Ostermundigen Die F.________ verkaufte die Liegenschaft in Ostermundigen nicht der AT.________AG, sondern den Herren C.________ (Nachname) privat. Der Grund dafür ergibt sich aus den Akten nicht und konnte auch an der 75 Hauptverhandlung anlässlich der Befragung von C.________ nicht mehr geklärt werden. Festgestellt werden kann einzig, dass es sich folglich nicht um ein direktes Gegengeschäft handelte. Die Herren C.________ bezahlten im Juni 2007 CHF 1,5 Mio. für diese Liegenschaft, die gemäss der Bewertung der DG.________(Bank) im Jahr 2003 CHF 1,3 Mio. wert gewesen war.