_ behauptete in seiner Einvernahme, die Liegenschaft in Romont habe lediglich einen Wert von CHF 1,65 Mio. gehabt, die F.________ habe daher ein sehr gutes Geschäft gemacht, als sie sie für CHF 2,85 Mio. an die AT.________AG habe verkaufen können. Er stützte sich dabei auf eine Immobilienbewertung der DG.________ (Bank) aus dem Jahr 2003, welche effektiv von diesem Wert ausging [pag. 3 99 053 ff.]. Die Staatsanwältin liess auch dieses Gebäude schätzen und die Schätzerin Frau DD.________ kam auf einen Verkehrswert von CHF 2,6 Mio. [pag. 3 99 002 ff.] Zur Person der Gutachterin und den Qualitäten der von ihr erstellten Gutachten kann auf das unten zu Ziff.