Die F.________ hätte also, hätte sie nach einem anderen Käufer Ausschau gehalten oder zumindest vor dem Verkauf an die AT.________AG eine Verkehrswertschätzung machen lassen, ein noch besseres Geschäft abschliessen können. Mit anderen Worten kann keine Rede davon sein, dass sie dank der Beziehungen zu C.________ ein besonders gutes Geschäft abschliessen konnte bzw. sich A.________ besonders gut für sie eingesetzt hatte.