Die F.________ verlangte von der AT.________AG CHF 950'000.00 für die Liegenschaft, wobei sie gemäss den Aussagen von A.________ selbst CHF 810'000.00 dafür bezahlt habe. Diese Zahl lässt sich in den Akten 74 weder verifizieren noch widerlegen, so dass in dubio pro reo darauf abzustellen ist. Die AT.________AG ihrerseits verkaufte die Liegenschaft Madiswil bereits unmittelbar darauf an einen DE.________ weiter, zu welchem Preis ist unbekannt. Dieser unmittelbare Weiterverkauf erklärt wohl, warum C._____