3 93 001 ff.) und Romont (vom 31.03.2014, Gutachterin DD.________, pag. 3 99 002 ff.) – überzeugend ausgeführt, weshalb diese drei Geschäfte für die F.________, sofern überhaupt, lediglich gut, nicht aber herausragend ausfielen (pag. WSG 29 127 ff.): Madiswil Am 19.03.08, und damit am gleichen Tag, an dem sie die Liegenschaft X._____strasse __ von der AT.________AG kaufte (vgl. unten Ziff. IV.A.3.11. [hier Ziff. 4.12 unten]), verkaufte die F.________ dieser die Liegenschaft in Madiswil. An der Hauptverhandlung konnten die Beschuldigten nicht erklären, warum sie die beiden Geschäfte – anders als im Fall der Liegenschaft in Payerne – nicht miteinander verknüpft hatten. Die F._____