Gemäss den Berechnungen von Fürsprecher B.________ habe die F.________ so im Jahr 2007 Objekte für insgesamt CHF 2,9 Mio. bzw. 49,6% über Verkehrswert verkauft (pag. 33 224 f.). Darin zeige sich auch, dass A.________ durchaus hart mit C.________ verhandelt habe und nicht die Absicht gehabt haben könne, die F.________ zu schädigen. Konkret geht es um die Verkaufsgeschäfte bezüglich der Liegenschaften in Madiswil, Romont, Ostermundigen und Payerne. Im Gegensatz zum Geschäft Payerne – auf welches im Zusammenhang mit der Geschäft Thun, R._____gasse __ näher einzugehen sein wird (Ziff. 4.6 unten) – gab es in den anderen drei Fällen keinerlei Verknüpfung mit den Liegenschaftsgeschäften.