__ unterzeichneten Mietzinserhöhungsformular vom ____2008 ist zu entnehmen, dass der Mietzins vor der Sanierung etwas mehr als die Hälfte davon betragen hatte (CHF 762.00) und vorwiegend unter Hinweis auf die Sanierung auf CHF 1'236.00 (also sogar noch über CHF 250.00 unter dem «Vorschlag»!) erhöht werden sollte (pag. M 04 001 012). Nachdem im darauffolgenden Verfahren vor dem Mietamt seitens der AT.________AG dann zunächst eine überhöhte und sodann eine um CHF 1 Mio. nach unten korrigierte Baukostenabrechnung mit manipulierten Rechnungen eingereicht worden waren, einigte man sich schliesslich am 28.04.2009 auf eine Erhöhung des Mietzinses auf CHF 832.00 (pag. M 04 001 011).