len. Entgegen der vor allem von Rechtsanwalt D.________ vorgetragenen Kritik an diesen Zahlen trifft nicht zu, dass darin der werterhaltende Anteil der Sanierungsarbeiten unberücksichtigt ist. Dank den werterhaltenden Sanierungen konnte die Mietsache in ihrem Zustand und damit im Ergebnis das bisherige Mietzinseinnahmenniveau erhalten bleiben. Wie bereits angetönt hat sich eine seriöse Abschätzung bzw. Berechnung des nachhaltig erzielbaren Mietertrages beim Kauf und Sanierung einer vermieteten Liegenschaft grundsätzlich an der sog. relativen Methode und nicht an Marktmieten zu orientieren.