4.12.3 unten) – die dem Anlageausschuss präsentierten Mietzinse nach Sanierung durchwegs illusorisch waren und teils sogar als reine Fantasiezahlen bezeichnet werden müssen. Zusammengefasst ergeben sich diese Schlüsse jeweils im Wesentlichen aus den Vergleichen mit den von der Staatsanwaltschaft eingeholten Verkehrswertgutachten, in denen die Experten ebenfalls die als nachhaltig realisierbar erachteten Mietzinse festgelegt haben, weil sie hauptbestimmender Faktor der Ertragswertschätzung sind.