_ in Einklang zu bringen und so als plausibel darzustellen. Weshalb man das so machte, wird noch im Rahmen des Wissens und des Wollens der Beschuldigten zu erörtern sein (vgl. Ziff. 3.2.7 unten). Unrealistische Mietzinse Weiter unten bei den einzelnen Ziffern zur Anklageschrift wird im Detail erläutert, warum die Kammer wie bereits die Vorinstanz zum Schluss kommt, dass – wie noch zu zeigen sein wird, aber mit Ausnahme der Liegenschaft X._____strasse __ in Heimberg (Ziff. 4.12.3 unten) – die dem Anlageausschuss präsentierten Mietzinse nach Sanierung durchwegs illusorisch waren und teils sogar als reine Fantasiezahlen bezeichnet werden müssen.