Im Übrigen kann bereits hier festgehalten werden, dass sich sein Wissensstand bereits deshalb ganz grundlegend und entscheidend von demjenigen der anderen Anlageausschussmitglieder unterschied, weil diese nicht wussten (und für sie auch nicht überprüfbar war), dass er für die Liegenschaftsgeschäfte ab dem ersten Abschluss versteckt hohe Provisionen ausbezahlt erhielt. Diese Tatsache, aus der alleine schon auf einen übersetzten Kaufpreis zu schliessen war und woraus man auch ableiten konnte und musste, dass die den Kaufpreis vermeintlich rechtfertigenden Mietzinseinnahmen nicht zutreffen konnten, war nur den Beschuldigten bekannt.