Diese Erklärung überzeugt nicht. Es trifft zwar zu und ist vor dem Hintergrund des gewählten Geschäftsmodells auch verständlich, dass die F.________ mit dem genauen Ablauf der Sanierung nichts zu tun haben wollte und deren Kosten für die Beurteilung der Geschäfte durch den Anlageausschuss nicht relevant waren. Entscheidend war wie erwähnt, dass die Kaufsache nach der Sanierung in einem Zustand war, dass die vorgelegten Mietzinseinnahmen generiert werden können. Auch wenn die Mieterspiegel der unsanierten Liegenschaften bei Entscheiden über einzelne Liegenschaften vorgelegen haben sollten, wie es gemäss CF.________ für «grössere Objekte» der Fall gewesen sei (pag.