Man habe, so die Verteidigung weiter, die Erneuerungs- und Sanierungskosten nicht kennen wollen, womit der Anlageausschuss bewusst die wichtigste Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Mietzinserhöhungen aus der Hand gegeben habe. Mit diesem Vorgehen seien vertiefte Berechnungen systembedingt unmöglich gewesen und habe der Anlageausschuss das entsprechende Risiko in Kauf genommen, weil das «Gesamtpaket» für ihn gestimmt habe (pag. 33 234 f.). Diese Erklärung überzeugt nicht.