Bezeichnenderweise konnten die Beschuldigten den konkreten Prozess, wie man auf die Zahlen kam, auch oberinstanzlich nicht erklären. Gemäss C.________ soll letztlich die Sekretärin die «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» ausgearbeitet haben (pag. 33 182, Z. 26 f.). A.________ strich wiederum hervor, auf Marktvergleiche abgestützt bzw. bei Portalen wie «Comparis» nachgeschaut zu haben (pag. 33 170, Z. 20; pag. 33 171, Z. 18). Hätte er aber damals wirklich fundiert recherchiert und hätten die erhobenen Marktzahlen die Mietzinsvorschläge gestützt (was aber zumindest bei den teilweise völlig unrealistischen Zahlen ausgeschlossen ist [z.B. bezüglich der Liegenschaft Heimenhausen, Ziff.