An der Hauptverhandlung bestätigte er dann wieder, dass er zusammen mit der Sekretärin diese „Mietzinsvorschläge nach Sanierung“ gemacht habe. Seine Aussage aus der Voruntersuchung, das sei vielleicht gar nicht auf seinem Mist gewachsen, erklärte er damit, dass er mit A.________ jeweils über die Höhe der Mietzinse verhandelt und dieser „seinen Senf“ dazu gegeben habe. Auf Nachfrage konnte er dann nicht mehr sinnvoll erklären, für wen denn nun eigentlich hohe oder tiefe Mietzinsgarantien besser gewesen wären. Entscheidend an seinen Aussagen sind aber folgende Sätze: „Herr A.________ hat dies einfach verlangt, dass man die Mietzinse so festlegt.