An der Hauptverhandlung erklärte er, er wisse nicht, auf welchen Informationen die Dokumente bzw. „Mietzinsvorschläge“ erstellt worden seien. Zudem konnte er für diverse ihm vorgehaltene „Merkwürdigkeiten“ keine Erklärung finden […], was erstaunt, da er stets die Bedeutung der in Zukunft erzielbaren Mieteinnahmen betonte. Er erklärte, C.________ habe die „Mietzinsvorschläge nach Sanierung“ gemacht, man habe jedoch darüber verhandelt, was wohl auch die verschiedenen Versionen der Papiere erkläre.