WSG 29 125): - In allen Dokumenten werden erwartete „Brutto-Mietzinseinnahmen“ pro Jahr ausgewiesen, wobei es sich dabei um die Addition der Vorschläge für die Nettomiete mit den Vorschlägen für die Nebenkosten handelt (betr. Ziff. I.A./B.1.8. findet sich sogar dort noch ein Additionsfehler), was per se unnötig erscheint, da ja der Vermieter die Nebenkosteneinnahmen nicht behalten bzw. den Mietern nur das verrechnen darf, was er effektiv dafür ausgibt, was beide Beschuldigten genau wussten. Hinzu kommt, dass jegliche Hinweise auf bisherige Nebenkostenabrechnungen fehlen.