und I.________ entscheidend, dass die Kaufsache im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr in einem Zustand ist, der es erlaubt, (zumindest) die vorgelegten Mieteinnahmen bzw. Renditen zu erzielen. Aufgrund der ihnen von A.________ vorgelegten bzw. präsentierten Zahlen, deren Verlässlichkeit durch die verkäuferseitig abgegebene Mietzinsgarantien zusätzlich bekräftigt wurde, gingen sie davon aus, dass diese Ergebnis seriöser Abklärungen seien und sich die Mieteinnahmen nach Sanierung tatsächlich nachhaltig erzielen lassen würden.