68 (so zahlreichen) Geschäftsabschlüssen mit der F.________ gekommen wäre. Das geht klar aus seinen Aussagen hervor, insbesondere indem er, angesprochen darauf, dass tiefe Mietzinse wegen der Mietzinsgarantie ja in seinem Interesse gewesen seien, davon sprach, man hätte das zwischen den Parteien auspendeln müssen, da eine möglichst hohe Rendite im Interesse der F.________ gewesen sei (vgl. pag. WSG 28 184, Z. 384 f.) und weiter: «Herr A.________ hat dies einfach verlangt, dass man die Mietzinse so festlegt. Die Rendite musste einfach stimmen, dann wurden die Mietzinse festgelegt.