___ vor der Vorinstanz, pag. WSG 28 012, Z. 143 f.: «Die Anforderung Rendite war durch die Mietzinsgarantien gegeben.»). Dass die Mietzinsgarantie in allen Fällen über den errechneten Nettomietzinseinnahmen, in drei Fällen sogar über den erwarteten Bruttomietzinseinnahmen (vgl. pag. 1 1 153 und 1 1 155 f.) lag, vermittelte gar den Eindruck, dass die Mieterträge konservativ berechnet worden waren. Die «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» waren auch sonst ganz klar auf die Renditeüberlegungen der F.________ gemünzt. Die gesamthaften Mietzinseinnahmen wurden prozentual ins Verhältnis zum Kaufpreis gesetzt und als Renditen ausgedrückt.