in den Kaufverträgen nicht für durchschnittlich 13, sondern für 6 bis 12 Monate abgeben worden waren – (alleine) im Risiko. Die in den «Mietzinsvorschlägen» betragsmässig aufgeführten («abgesprochene Mietzinsgarantie») und später in den Verträgen abgegebenen Garantien waren für die anderen beiden Anlageausschussmitglieder aber eine zusätzliche Gewähr dafür, dass die Angaben zum Mietertrag nach Sanierung realistisch waren.