WSG 23 043) ergibt sich, dass in der F.________ wesentlich simpler gerechnet worden war: Man teilte den angenommenen Mietertrag (gemäss der Behauptung von Fürsprecher B.________ ohne Nebenkosten; aus den Kaufverträgen muss man aber eindeutig schliessen, dass mit Bruttomieteinnahmen, d.h. inkl. Nebenkosten, gerechnet worden war) durch 6% und erhielt dadurch den möglichen Kaufpreis. An der Stiftungsratssitzung vom 30.05.2007 hatte A.________ den übrigen Stiftungsratsmitgliedern nämlich mitgeteilt, die Rendite solle bei den ausgewählten Immobilien nicht unter 6% liegen [pag. 1 1 102 i.V.m. 1 1 114 ff.]. Auch in den weiteren Dokumenten ist meist von so errechneten Renditen die Rede.