») ist für die Kammer nicht ersichtlich, weshalb die- 66 se einen konkreten Wert haben sollte, welche die Frage des Schadens relevant beeinflussen würde. Schliesslich sind die von der AT.________AG zugunsten der H.________AG bzw. der BG.________AG abgeschlossenen Mietverträge (vgl. pag. C 14 003 106 ff.; vgl. dazu Ziff. IV.3.3 unten) allenfalls in diesem Verhältnis, sicher aber nicht in Bezug auf die Geschäfte mit der F.________, namentlich nicht für die Frage, ob diese dadurch einen Schaden erlitten hat, von Bedeutung.