Auch bei der nachträglich in einem Schreiben vom 17.11.2008 durch die AT.________AG abgegebene «Fassadengarantie» (pag. 15 01 071: «Bei Fassaden mit einem neuen Farbanstrich und allfälliger vorgängiger Reparaturen an der Gebäudesubstanz werden solche Fassaden 5 Jahre nach Auftragsausführung ohne weitere Kostenfolgen mit Hochdruckreiniger gewaschen und auf eine weitere Beständigkeit von 3 Jahren kontrolliert und bei erneutem Nachbesserungsbedarf werden die entsprechenden Arbeiten auch ohne Kostenfolge vorgenommen.