WSG 23 051). Während die Verteidigung also beim Objekt Pieterlen die offensichtlichen Minderleistungen völlig ausser Acht lässt, macht sie gleichzeitig geltend, die AT.________AG habe kostenlos eine Projektstudie ausgearbeitet. Im entsprechenden Dokument «Projekt mit approximativer Kostenschätzung» vom 14.04.2008 wird im bescheidenen Umfang von drei Seiten die Möglichkeit, ein Zweifamilienhaus zu erstellen, skizziert und bei «Realisierungsinteresse» eine «detailliertere bzw. konkrete» Offerte in Aussicht gestellt (pag. 7 23 272 ff.). Inwiefern diese wenig konkrete, im Eigeninteresse des Generalunternehmers abgegebene (Vor- )Offerte für die F.__