ff. unten). So wurden z.B. bei der Liegenschaft in Pieterlen die Fassadensanierung, die elektrischen Installationen und die Wandbeläge unvollständig durchgeführt sowie das Satteldach und die Küchen überhaupt nicht saniert bzw. erneuert (vgl. Gutachten DA.________ vom 30.04.2012, pag. 3 40 274). In der «Gesamtbilanz» von A.________, gestützt auf die die Verteidigung einen «Saldo» zugunsten der F.________ von rund CHF 1,1 Mio. annimmt, tauchen diese absolut mangelhaften Leistungen indessen gar nicht auf (vgl. Antwortbeilage Nr. 48 CIV 16 3758, auf der CD auf pag. WSG 23 051).