In der Hauptverhandlung sagten denn auch er und A.________ übereinstimmend, die Baubeschriebe seien durch ihn erstellt worden. Auch BW.________ erklärte an der Hauptverhandlung – entgegen seinen früheren Aussagen, wo er angab, die Beschuldigten hätten die Baubeschriebe wahrscheinlich zusammen erstellt – er wisse nicht, wer diese gemacht habe, das habe ihn nicht interessiert. Das Gericht stellt diesbezüglich auf die Aussagen der Beschuldigten ab, zumal BW.________ in der Hauptverhandlung seine frühere Aussage trotz entsprechender Fragen auch nicht bestätigte oder begründete.