I.A./B.1.1. – 1.3., doch auch da ist in etwa die Reihenfolge gemäss Baukostenplan (BKP) eingehalten). Auch wurde darauf hingewiesen, wenn einzelne Arbeiten nicht gemacht werden mussten (z.B. weil die Fenster wenige Jahre vor dem Kauf erneuert worden waren). Für den Schluss, dass die Baubeschriebe genügend waren, sprechen denn auch die Aussagen von BW.________. Dieser hielt in wenigen Worten fest, diese seien einfach so gewesen, wie es nötig gewesen sei, um das jeweilige Haus wieder sauber bewohnbar zu machen. Er habe aufgrund der Baubeschriebe die ausgeführten Sanierungsarbeiten kontrollieren können und habe den Umfang der Baubeschriebe nicht bemängelt.