Die Tatsache, dass bei den wenigen Geschäften, für die eine schriftliche Offerte der AT.________AG in den Akten vorliegt, der offerierte Verkaufspreis nicht unterschritten wurde, stützt diesen Schluss zusätzlich. Die Liegenschaften Herzogenbuchsee (am 02.04.2007 offerierter [pag. 1 1 125] und am 10.04.2007 verurkundeter Kaufpreis von CHF 1,79 Mio. [pag. 1 1 673]) und Biberist (am 05.04.2007 offerierter [pag. 1 1 456] und am 07.05.2007 verurkundeter Kaufpreis von CHF 2,7 Mio. [pag. 1 1 459]) wurden exakt zum offerierten Preis gekauft, beim Kauf des Objekts in Pieterlen wurde dieser sogar überschritten (Verkaufsofferte vom 17.04.2007 über CHF 1,95 Mio. [pag.