Entscheidend ist jedoch, dass sowohl Anlageausschuss wie auch Stiftungsrat ihre Entscheide in Kenntnis der Verkäuferschaft fällten. Es wäre an ihnen gewesen, A.________ zu sagen, er solle noch Liegenschaften anderer Anbieter prüfen, zumal niemand A.________ vorwirft, er habe die Gremien über Kaufmöglichkeit anderer Liegenschaften belogen.