6 3 103, Z. 103 ff.). 3.2.5.2. Keine intensiven Vertrags- und Angebotsverhandlungen In der Anklageschrift wird der Vorwurf erhoben, A.________ habe der AT.________AG konkurrenzlos und zu nicht marktgerechten Werkpreisen Aufträge zugesprochen, worauf diese die Aufträge teilweise an wenig qualifizierte Subunternehmer weitergegeben habe, was A.________ wiederum widerspruchslos hingenommen habe (Ziff. I.A./B.1.19 [5. Punkt] der Anklageschrift). Dazu ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass die F.________ die Liegenschaften wie ausgeführt saniert kaufte und es bei den Verträgen (anders als in Ziff. I.A./B.2 der Anklageschrift und der Zusatzanklage i.S.