Sollte sie für die Kaufpreiszahlung (mindestens teilweise) Fremdmittel, d.h. Hypotheken, verwendet haben (was sich aus den Akten nicht ergibt), so hätte sie diese Fremdmittel zu einem tieferen Satz verzinsen müssen als sie selbst Zinsen erhielt (vgl. dazu z.B. die historischen Zinsübersichten der Nationalbank). Mit den Mietzinsgarantien war zudem ein guter Ertrag für mehrere Monate garantiert. Beide Überlegungen setzen jedoch die Solvenz der AT.________AG und die kor-