Voraussetzung wäre allerdings gewesen, dass alle Parteien ihre Pflichten korrekt erfüllen und dass die der Kaufpreisberechnung zugrundeliegenden Mietzinserwartungen tatsächlich realistisch waren“ (pag. 6 4 310). Indem die F.________ das Geld, das sie für die erste Tranche ausgeben musste, zu 5% verzinst erhielt, bekam sie eine bessere Rendite, als wenn sie es einfach auf ihren Konten belassen hätte. Sollte sie für die Kaufpreiszahlung (mindestens teilweise) Fremdmittel, d.h. Hypotheken, verwendet haben (was sich aus den Akten nicht ergibt), so hätte sie diese Fremdmittel zu einem tieferen Satz verzinsen müssen als sie selbst Zinsen erhielt (vgl. dazu z.B.