Wirtschaftlicher Sinn der Geschäfte Weiter hat die Vorinstanz zutreffend festgehalten, dass und weshalb das gewählte Geschäftsmodell für beide Vertragsparteien interessant war (pag. WSG 29 119): […] [D]as gewählte Geschäftsmodell, ältere Objekte mit Sanierungsbedarf zu kaufen, diese durch den Verkäufer sanieren zu lassen und während dieser Zeit einen Zins von 5% auf dem bereits bezahlten Kaufpreis zu erhalten, [war] sämtlichen Mitgliedern des Stiftungsrats bekannt und aus Sicht der F.________ durchaus sinnvoll […]. Es kann dazu auf die Aussagen von I.______