Soweit weitergehend und gesetzlich zulässig würden die Gewährleistungspflichten der Verkäuferin wegbedungen. In allen weiteren Fällen war ebenfalls festgehalten, die Verkäuferin gewähre auf den Umbau- und Sanierungsarbeiten vollumfängliche Garantie nach SIA, soweit weitergehend und gesetzlich zulässig werde die Gewährleistung wegbedungen.