Ebenfalls in allen Fällen wurde zudem vereinbart, dass die Verkäuferin der Käuferin auf der ersten Tranche des Kaufpreises einen Zins von 5% zu bezahlen habe. Auch diese Zinszahlung war an die Schlusszahlung gekoppelt, wobei die Formulierung wie folgt lautete: „Mit der Schlusszahlung werden im Weiteren die von der Verkäuferin der Käuferin auf der ersten Teilzahlung von [folgt die Summe der ersten Teilzahlung] zu bezahlenden Zinsen von 5% für den Zeitraum vom [folgt der Zeitraum vom Abschluss des Kaufvertrags bis zum Übergang von Nutzen und Gefahr] verrechnet.“