I.A./B.1.5. wurde die Liegenschaft Payerne verrechnungsweise übernommen, so dass keine zweite Teilzahlung geleistet wurde). Bei zwölf der vierzehn Verträge, bei denen es eine zweite Tranche gab, stand deren Zahlung unter dem Vorbehalt, dass die Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten vollständig abgeschlossen seien (wobei nur in einem einzigen Vertrag diesbezüglich direkt auf den Baubeschrieb verwiesen wurde), bei zwei Verträgen steht lediglich „die Käuferin leistet bei Fertigstellung der Sanierung, d.h. bei Übergabe (Nutzen und Schaden) eine weitere Teilzahlung“, d.h. ist kein korrekter Vorbehalt formuliert.