3.2.5. Grundsätzliches zu den angeklagten Liegenschaftsgeschäften 3.2.5.1. Der objektive Ablauf und der wirtschaftliche Sinn der Geschäfte Objektiver Ablauf Die vertraglichen Bestimmungen aller fünfzehn anklagegegenständlichen Liegenschaftsgeschäfte – auf die dann weiter unten noch im Detail einzugehen sein wird (Ziff. 4.2 ff. unten) – sind weitgehend gleich oder zumindest sehr ähnlich ausgestaltet (vgl. die in den Fussnoten von Ziff. I.A./B.1.1–1.13 der Anklageschrift genannten Fundstellen für die einzelnen Grundstückkaufverträge). Es kann auf die zutreffende und anschauliche Darstellung der Vorinstanz dazu verwiesen werden (vgl. pag. WSG 29 116 ff.