Zusammenfassend erhielt A.________ im Zusammenhang mit dem Kauf der Wohnung in Magadino einen weiteren unrechtmässigen geldwerten Vorteil von der AT.________AG bzw. C.________. Dieser war für die übrigen Mitglieder des Anlageausschusses der F.________ ebenfalls nicht erkennbar bzw. nicht überprüfbar.