Die Aussagen von C.________ zu diesem Geschäft, wonach er eigentlich für sich selber eine Ferienwohnung im Tessin habe kaufen wollen, um dann innert kürzester Zeit zu merken, dass niemand von seiner Familie eine solche wolle, ihm die Zeit gefehlt habe, die Wohnung richtig zu nutzen und er sie wieder dringend habe verkaufen wollen (vgl. pag. 6 1 356, Z. 324 ff.; pag. WSG 28 176, Z. 8 ff.), sind jedenfalls nicht nachvollziehbar.