3 15 414]). Just am nächsten Tag erfolgte von demselben Konto durch die AT.________AG die Anzahlung in exakt derselben Höhe, davon CHF 100'000.00 alleine für Möbel (pag. 3 15 398). Dies, sowie die Tatsache, dass die AT.________AG später nur rund einen Monat Eigentümerin der Wohnung war, sprechen dafür, dass die Wohnung (und die Möbel) von allem Anfang an für A.________ bestimmt waren und die über die AT.________AG vorgenommenen Abschreibungen letztlich ihn begünstigen sollten. Die Aussagen von C._______