_ kaum vorstellbaren Fehlinvestition kommt hinzu, dass A.________ auch bei der Finanzierung auf unerklärliche Weise die Hände im Spiel hatte, indem er der AT.________AG – so die Darstellung der Beschuldigten und die Verbuchung als «A.________, AA.________ (Ortschaft), Darl. Magadino» – ein Darlehen von insgesamt CHF 440'000.00 gewährte. Konkret zahlte A.________ am 13.11.2007 zunächst CHF 125'000.00 bar auf das Konto der AT.________AG ein (pag. 3 15 397; eine weitere Bareinzahlung über CHF 315'000.00 folgte am 07.12.2007 [pag. 3 15 414]).