3.2.5.7 unten). - Entsprechend den für alle Geschäftsabschlüsse ausbezahlten bzw. entgegengenommenen hohen Provisionen wussten beide Beschuldigte bei jedem der Geschäfte, dass für sie persönlich etwas herausspringt und der von der F.________ bezahlte Kaufpreis insgesamt zu hoch sein musste. Die zahlreichen Übergaben der hohen Beträge bar auf die Hand mussten systematisch und koordiniert vor sich gehen. Da bereits wenige Tage nach dem allerersten Kaufgeschäft (betreffend die Liegenschaft Niederwangen) eine Provision von CHF 114'000.00 floss, müssen sich die Beschuldigten bereits vorher auf die «Provisionsvereinbarung» – den gemeinsame Plan, A.___