___ vorgetragenen Kritik, wonach von einem Indiz auf ein anderes geschlossen werde (vgl. pag. 33 265) – völlig unabhängig von den weiteren beweiswürdigenden Überlegungen und Berechnungen, die die Kammer, insbesondere anhand der gutachterlich ermittelten Verkehrswerte der Liegenschaften, zum Schaden bzw. zu den übersetzten Kaufpreisen anstellt. Die dortigen Ergebnisse werden durch die ausbezahlten CHF 3,1 Mio. vielmehr untermauert (vgl. Ziff. 3.2.5.7 unten).